GebÄudeenergieeffizienz und Energieausweis
Die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ist seit dem
1. Juli 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Zur Umsetzung dieser Anforderung bei
großen Immobilienbeständen bedarf es einer konzeptionellen Planung und Vorgehensweise. Wir erarbeiten mit Ihnen die notwendigen Schritte und erheben
im Rahmen der Zustandserfassung oder einer bestehenden Datenbasis die für
den Energieausweis relevanten Informationen. Neben der Ausstellung von Energie-
ausweisen fließen die gewonnenen Kenntnisse in die Maßnahmenplanung des jeweiligen Gebäudes ein. |